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1 Anmeldung
Sprachreise / Vertragsgegenstand
1. 1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie
Euro-Sprachreisen GmbH (ESR) den Abschluß eines Sprachreisevertrages verbindlich
an. Für ESR wird der Sprachreisevertrag erst dann verbindlich,
wenn ESR Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt.
Spätestens innerhalb 2 Wochen nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten
Sie von ESR die Reisebestätigung.
1. 2 Der Inhalt des Sprachreisevertrages
ergibt sich aus Ihrer Anmeldung und der Reisebestätigung
von ESR. Vertragsinhalt sind die Reisebedingungen
sowie die Leistungsbeschreibungen, sonstige Erläuterungen
und Organisationshinweise zu den einzelnen Reisen
im Sprachreisenprospekt oder den individuell
erstellten Angeboten, soweit nicht in Anmeldung
und Reisebestätigung ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist.
1. 3 Buchungsstellen sind
weder beauftragt noch bevollmächtigt, vom Sprachreisenprospekt
oder den Reisebedingungen abweichende Zusicherungen
- gleich welcher Art - zu geben oder sonstige
Vereinbarungen zu treffen. Orts-, Schul- bzw.
Hotelprospekte, auf deren Entstehung ESR keinen
Einfluß nehmen und deren Richtigkeit
ESR nicht überprüfen kann, haben
lediglich unverbindlichen Informationscharakter
ohne Gewährleistung für den Inhalt.
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2 Zahlungsbedingungen
2. 1 Nach Bestätigung Ihrer Anmeldung
zu einer Sprachreise durch ESR und gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k, Abs. 3 BGB ist eine
Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtpreises pro Person zu
leisten, max. jedoch Euro 260,-. Der Reisepreis ist auf Anforderung
30 Tage vor Reisebeginn gegen Übergabe der Reiseunterlagen
zu zahlen. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.
2. 2 Wenn bis zum Termin
des vorgesehenen Reiseantritts die Anzahlung
oder der Restbetrag nicht vollständig
bezahlt ist, berechtigt uns dies nach einer
Mahnung zum Rücktritt vom Reisevertrag
und Schadensersatz in Höhe der Rücktrittsgebühren
nach Ziffer 4 der Reisebedingungen.
2. 3 Bei kurzfristigen Anmeldungen
(weniger als 14 Tage vor Reiseantritt) ist
der gesamte Reisepreis bei Übergabe
der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines
fällig. In diesem Fall werden die
erhöhten Kosten für die Eilbearbeitung
pauschal mit Euro 25,- in Rechnung gestellt.
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3 Leistungsänderungen
Abweichungen und Änderungen
einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden
und die nicht von ESR wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch Leistungsänderungen
verändert, stellt ESR Ihnen frei, kostenlos umzubuchen oder
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. ESR verpflichtet
sich auch, Sie von derartigen Abweichungen und Änderungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern dies möglich
ist.
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4 Rücktritt durch den Reisenden/Umbuchung
4. 1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn
von der Sprachreise zurücktreten. In Ihrem Interesse und
zur Vermeidung von Irrtümern wird dringend empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4. 2 Wenn Sie zurücktreten,
kann ESR angemessenen Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und entsprechende
Aufwendungen verlangen, insbesondere für
fremde Kosten, die ESR berechnet werden.
Der Anspruch von ESR auf Rücktrittsgebühr beträgt
vorbehaltlich des Nachweises eines niedrigeren oder nicht entstandenen
Schadens: Bei Rücktritt bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten
Reisebeginn 10 %; bei Rücktritt 29 bis 16 Tage vor dem vereinbarten
Reisebeginn 30 %; bei Rücktritt 15 bis 8 Tage vor dem vereinbarten
Reisebeginn 45 %; bei Rücktritt ab 7 Tage vor dem vereinbarten
Reisebeginn 55 % und bei Nichtantritt 75 % des Sprachreisepreises.
Unbenommen bleibt Ihr Recht, ESR nachzuweisen, dass ein geringerer
bzw. gar kein Schaden entstanden ist. ESR empfiehlt hier dringend
den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
4. 3 Umbuchungen und Änderungen
z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Kursortes,
der Kursart, der Unterkunft und der Verpflegung
berechnet ESR bis 30 Tage vor Reiseantritt
mit Euro 35,- pro Person. Umbuchungen und Änderungen,
die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt
vorgenommen werden sollen, können nur
in Form eines Rücktrittes zu den vorstehenden
Rücktrittsbedingungen und durch anschließende
Neubuchung erfolgen, es sei denn, sie verursachen
nur geringe Kosten.
4. 4 Sie können
bis zum Sprachreisebeginn eine Ersatzperson
für sich bestellen. Es bedarf dazu
einer Mitteilung an ESR. ESR kann dem
Wechsel der Person nur aus wichtigen
Gründen widersprechen. Im Falle
der Bestellung einer Ersatzperson erhebt
ESR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von Euro 35.-.
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5 Haftung
Die vertragliche Haftung
von ESR Ihnen gegenüber für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden weder grob fahrlässig
noch vorsätzlich
herbeigeführt wurde oder ESR für einen
Ihnen entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
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6 Mitwirkungspflicht /
Geltendmachen von Ansprüchen
6. 1 Sollten Sie wider Erwarten
Gründe zur Beanstandung haben, sind
diese an Ort und Stelle unverzüglich
der Partnerschule der ESR vor Ort zum Zwecke
der Abhilfe mitzuteilen. Sie können
selbstverständlich auch ESR direkt über
aufgetretene Mängel benachrichtigen.
6. 2 Kommen Sie dieser
Verpflichtung zur Anzeige etwaiger Reisemängel
schuldhaft nicht nach und ist ESR deshalb
eine Abhilfe nicht möglich, stehen Ihnen
Ansprüche
auf Minderung des Reisepreises wegen der
nicht beseitigten Mängel insoweit nicht
zu.
6. 3 Ihre Ansprüche,
ausgenommen solche aus unerlaubter Handlung,
sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vereinbarten Rückkehrdatum bei Euro-Sprachreisen
GmbH, Hauptstraße 23, 63811 Stockstadt,
Telefon (0 60 27) 41 88 71, Telefax (0 60
27) 41 88 80, geltend zu machen. Nach Fristablauf
können Sie die Ansprüche nur noch
geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden
daran gehindert waren, die Frist einzuhalten.
6. 4 Ansprüche nach §§ 651
c bis 651 f BGB verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt
mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag
enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
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7 Versicherungen
Sie können über ESR eine
Reiserücktrittskostenversicherung oder auch ein Paket abschließen,
das eine Reisegepäck-, Haftpflicht- und eine kombinierte Kranken-
und Unfallversicherung umfaßt. Auszüge aus den Versicherungsbedingungen
entnehmen Sie bitte dem Reiseversicherungs-Ticket, das Sie mit den
Reiseunterlagen erhalten.
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8 Paß-, Visa-, Zoll-,
Devisen- und Gesundheitsbestimmungen, Schulordnung
8. 1 Beachten Sie bitte die
Hinweise von ESR auf die geltenden Paß-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen,
bei denen ESR, sollte ESR bei der Buchung nicht
ausdrücklich anderes mitgeteilt worden sein,
davon ausgeht, daß Sie Staatsbürger/in
der Bundesrepublik Deutschland sind. Alle Kosten
und Nachteile aus der Nichtbeachtung unserer
Hinweise zu den Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsbestimmungen gehen zu Ihren Lasten.
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der
jeweils gültigen Paß-, Visum-, Devisen-
und Zollbestimmungen sowie für die Beschaffung
eines Einreisevisums, sofern erforderlich, selbst
verantwortlich.
8. 2 Sprachreisen und Schulprogramme
setzen im besonderen Maße die Bereitschaft
und Fähigkeit voraus, sich in eine Gemeinschaft
einzufügen. Stört ein Reiseteilnehmer
durch sein undiszipliniertes Verhalten die Gemeinschaft
so schwer, daß den anderen Sprachreiseteilnehmern
dessen weitere Teilnahme am Sprachkurs nicht
mehr zuzumuten ist, kann er von der weiteren
Teilnahme am Programm durch den örtlichen
Kursleiter ausgeschlossen werden. Mehrkosten,
die durch eine vorzeitige Rückbeförderung
nach Hause entstehen, hat der betroffene Reiseteilnehmer
selbst zu tragen.
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9 Allgemeines
9. 1 Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Sprachreisevertrages
sowie der vorliegenden Reisebedingungen hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
9. 2 Alle personenbezogenen
Daten, die Sie ESR zur Abwicklung Ihrer Reise
zur Verfügung stellen, unterliegen den
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
und werden von ESR gegen mißbräuchliche
Verwendung geschützt.
9. 3 Gerichtsstand für
Vollkaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben,
sowie für Personen, die nach Abschluß des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, sowie für Passivprozesse, ist Aschaffenburg.
9. 4 Stand: Mai 2006
9. 5 Veranstalter: Euro-Sprachreisen
GmbH, HRB 1808 Amtsgericht Aschaffenburg,
Geschäftsführer: Pierre Semidei,
Sitz der GmbH: 63811 Stockstadt/Main. Siehe
auch Impressum>> |
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