Steuerliche Aspekte

Dient der von Ihnen gebuchte Sprachkurs Ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung, können Sie die Kosten gegebenenfalls bei Ihrer Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung geltend machen. Nähere Informationen hierzu gibt Ihnen der „Ratgeber für Sprachreisen“ für Schüler und Erwachsene des FDSV (Fachverband Deutscher Sprachreisen-Veranstalter e.V.), den wir Ihnen auf Wunsch gegen einen Unkostenbeitrag von 3,- € gern zur Verfügung stellen.